Bau
Die Bauverwaltung umfasst die Betreuung und Beratung von Kirchengemeinden in Baufragen, wie Angebotseinholung, Beauftragung bei Bauunterhaltungsmaßnahmen und die Finanzierung und Abrechnung von Baumaßnahmen inklusive Orgel- und Glockenmaßnahmen.
Des Weiteren übernimmt sie die Finanzierungsplanung und Abrechnung mit dem Landeskirchenamt bei a.o. Instandsetzungsmaßnahmen an Kirchen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Bau und Kunstpflege.
Bei den Antragsverfahren für Bauergänzungszuweisungen, Mitteln aus dem Schönheitsreparaturfonds und den landeskirchlichen Energiesparmitteln werden die Kirchengemeinden unterstützt.
Die Bauverwaltung begleitet den Ausschuss für Gebäudemanagement.
Liegenschaften / Mieten / Dienstwohnungen
Wir beraten und unterstützen die Kirchengemeinden und Einrichtungen in allen Fragen in Bezug auf
- Liegenschaften: Verpachtungen, Grundstücksan- und -verkäufe, Erbbaurechte, Flurbereinigungen, Grundbuch- und Katasterangelegenheiten, Nutzungsverträge für Windkraftanlagen / Leitungsrechte / Sondernutzungsrechte u.a.
- Mieten: Vorbereitung von Beschlüssen und Mietverträgen, Wohnungsübergaben und -rücknahmen, Mietzinsanpassungen, Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten
- Dienstwohnungen: Beratung, Vorbereitung von Dienstwohnungszuweisungen, Teilnahme an Dienstwohnungsübergaben und -rücknahmen, Abrechnung von Heiz- und Betriebskosten.